Die Schweiz hat – Stand Oktober 2026 – kein eigenes, umfassendes KI-Gesetz. Das heisst nicht, dass KI im rechtsfreien Raum stattfindet: Das geltende Recht, allen voran das Datenschutzgesetz, ist direkt anwendbar.
1. Das Datenschutzgesetz gilt auch für KI
Bearbeitet ein Assistent Personendaten – Namen, Telefonnummern, Nachrichten von Kundinnen und Kunden –, gelten die Grundsätze des DSG: Transparenz, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit und Datensicherheit. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat betont, dass Betroffene erkennen können sollen, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren.
2. Auftragsbearbeitung und Ausland
Der Anbieter eines KI-Dienstes bearbeitet Daten in Ihrem Auftrag. Das braucht einen Vertrag. Werden Daten ins Ausland bekanntgegeben, muss dort ein angemessener Schutz bestehen oder es braucht geeignete Garantien, etwa Standardvertragsklauseln.
3. EU-Kundschaft: die EU-KI-Verordnung
Bieten Sie Leistungen in der EU an oder werden Ergebnisse eines KI-Systems in der EU genutzt, kann die EU-KI-Verordnung greifen. Seit dem 2. August 2026 gelten deren Transparenzpflichten: Menschen müssen informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System wie einem Chatbot interagieren.
4. Was in der Schweiz kommt
Die Schweiz hat die KI-Konvention des Europarats unterzeichnet. Der Bund erarbeitet eine Vernehmlassungsvorlage, die Themen wie Transparenz, Datenschutz und Nichtdiskriminierung aufgreift; ein Vorentwurf ist für Anfang 2027 angekündigt.
5. Checkliste für Ihren Betrieb
- Ich weiss, welche KI-Werkzeuge wir wofür einsetzen.
- Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag zur Auftragsbearbeitung.
- Ich kenne den Ort der Datenbearbeitung.
- Eine Person prüft, bevor etwas versendet wird.
- Wo ein System selbst antwortet, ist das gekennzeichnet.
- Die Datenschutzerklärung erwähnt den Einsatz.
Hinweis: Die Rechtslage entwickelt sich. Prüfen Sie aktuelle Informationen des Bundes und des EDÖB, bevor Sie grössere Projekte starten.