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KI im KMU: Was in der Schweiz rechtlich gilt

Eine praktische Übersicht, keine Rechtsberatung. Für konkrete Fälle wenden Sie sich an eine Fachperson.

Die Schweiz hat – Stand Oktober 2026 – kein eigenes, umfassendes KI-Gesetz. Das heisst nicht, dass KI im rechtsfreien Raum stattfindet: Das geltende Recht, allen voran das Datenschutzgesetz, ist direkt anwendbar.

1. Das Datenschutzgesetz gilt auch für KI

Bearbeitet ein Assistent Personendaten – Namen, Telefonnummern, Nachrichten von Kundinnen und Kunden –, gelten die Grundsätze des DSG: Transparenz, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit und Datensicherheit. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat betont, dass Betroffene erkennen können sollen, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren.

2. Auftragsbearbeitung und Ausland

Der Anbieter eines KI-Dienstes bearbeitet Daten in Ihrem Auftrag. Das braucht einen Vertrag. Werden Daten ins Ausland bekanntgegeben, muss dort ein angemessener Schutz bestehen oder es braucht geeignete Garantien, etwa Standardvertragsklauseln.

3. EU-Kundschaft: die EU-KI-Verordnung

Bieten Sie Leistungen in der EU an oder werden Ergebnisse eines KI-Systems in der EU genutzt, kann die EU-KI-Verordnung greifen. Seit dem 2. August 2026 gelten deren Transparenzpflichten: Menschen müssen informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System wie einem Chatbot interagieren.

4. Was in der Schweiz kommt

Die Schweiz hat die KI-Konvention des Europarats unterzeichnet. Der Bund erarbeitet eine Vernehmlassungsvorlage, die Themen wie Transparenz, Datenschutz und Nichtdiskriminierung aufgreift; ein Vorentwurf ist für Anfang 2027 angekündigt.

5. Checkliste für Ihren Betrieb

  • Ich weiss, welche KI-Werkzeuge wir wofür einsetzen.
  • Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag zur Auftragsbearbeitung.
  • Ich kenne den Ort der Datenbearbeitung.
  • Eine Person prüft, bevor etwas versendet wird.
  • Wo ein System selbst antwortet, ist das gekennzeichnet.
  • Die Datenschutzerklärung erwähnt den Einsatz.

Hinweis: Die Rechtslage entwickelt sich. Prüfen Sie aktuelle Informationen des Bundes und des EDÖB, bevor Sie grössere Projekte starten.

Nächster Ratgeber: KI-Anbieter prüfen →

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Welche Arbeit würden Sie gerne abgeben?

Sie brauchen weder ein Konzept noch Technikwissen. Beschreiben Sie, was sich in Ihrem Betrieb ständig wiederholt – wir sagen Ihnen offen, ob ein Assistent hilft.

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Für einen kurzen Rückruf, z. B. 079 123 45 67.

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